Elektromobile

Elektromobil für Senioren – alles über die Gehilfen für das hohe Alter

Mobilität im späteren Lebensabschnitt ist für viele ein ernsthaftes Thema. Nur wer über ausreichend körperliche Gesundheit verfügt, kann seinen Alltag selbstbestimmt und aktiv bewältigen. Doch was ist, wenn der Körper altersbedingt weniger verkraftet als in jungen Tagen? Das Elektromobil für Senioren stellt die fehlende Mobilität in wichtigen Lebensbereichen zum großen Teil wieder her. Supermarkt und Bekannte ein paar Straßen weiter liegen damit wieder in persönlicher Reichweite. Der folgende Artikel gibt als Ratgeber Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Was zeichnet ein Elektromobil aus?

Per Definition gilt ein Elektromobil – oder auch Scooter genannt – als ein elektrisches Leichtfahrzeug. In erster Linie ist es für Menschen mit einer Gehbehinderung gedacht. Laut Gesetzgeber gehören sie in die Kategorie der Krankenfahrstühle. Meist sind die motorisierten Gehilfen für den Außeneinsatz gedacht. In Sonderfällen wie einer barrierefreien Umgebung und entsprechendem Platz steht der Nutzung aber auch in Wohnräumen nichts entgegen. Senioren mit einer gemäßigter Einschränkung stellen die Zielgruppe dar. Allerdings muss deren geistige und körperliche Verfassung die korrekte Führung des Scooters gestatten. Gleichzeitig dürfen sie nicht auf einen Rollstuhl im Alltag angewiesen sein. Häufig erleichtern Hersteller den Ein- und Ausstieg bei ihren Modellen über einen drehbaren Sitz. Gehilfen dieser Art sind prinzipiell für Menschen jeden Alters gedacht – mit steigendem Alter steigt nur die Wahrscheinlichkeit der körperlich erforderlichen Einschränkung. Theoretisch ist eine Nutzung ab dem 15. Lebensjahrs erlaubt. Allgemeinwissen über die Verkehrsregeln gilt als verpflichtende Voraussetzung. Folgende gesundheitliche Konditionen machen eine Anschaffung zu jeder Zeit sinnvoll:

  • Gelenkprobleme oder Muskelerkrankungen schränken normale Bewegung ein
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die nur kurzfristige Belastung erlauben
  • Unfallopfer, die zumindest mittelfristig ohne fremde Hilfe auskommen müssen

Worauf beim Kauf eines Scooters für Senioren achten?

Abhängig von den persönlichen Umständen ergeben sich folgende Variationen als Auswahlmöglichkeit: Dreirad, Vierrad oder Zweisitzer. Diese besitzen jeweils individuelle Vor- und Nachteile. Wichtig bleibt vor der Anschaffung die Eingrenzung des Einsatzbereiches. Interessantes Zubehör wie Einkaufskörbe, Regenschutz, anspannbare Dachkabinen oder zusätzliche Spiegel können ebenfalls den Ausschlag geben. Folgende Kriterien dienen als Denkanstoß bei der Suche eines geeigneten Produktes:

– Anzahl der zu befördernden Personen
– zulässiges Gesamtgewicht
– Größe des Elektromobils
– Reichweite und Ladezeit des Akkus
– Einsatzbereich innen oder außen
– Ausführung für unebenes Terrain
– eventuelles Zubehör
– Höchstgeschwindigkeit

Das Dreirad

Elektromobile mit drei Rädern besitzen ein insgesamt schmaleres Profil. Vor allem vorne beanspruchen sie deutlich weniger Raum. In geschlossenen Räumen fällt der Wendekreis geringer aus. Die erhöhte Beweglichkeit erleichtert die Navigation an Engpässen und Hindernissen. Natürlich lassen sie sich ebenso auf ebenen Untergrund unter freiem Himmel verwenden.

Das Vierrad

Durch die bessere Lagerung des Gewichtes auf vier Reifen bieten sich diese Varianten für erweiterte Ansprüche an. Die Quads erreichen höhere Geschwindigkeiten und sind gleichzeitig gegenüber Unebenheiten weniger empfindlich. Spezialausführungen erlauben sogar Spazierfahrten über Feldwege und Wiesen. Allgemein benötigen Vierräder etwas mehr Manövrierraum und fallen etwas wuchtiger aus in Relation zum Dreirad.

Zweisitzer für Partner

Ein Zweisitzer ermöglicht dem Fahrer eine Begleitperson mitzunehmen. Ehepaare oder gute Bekannte unternehmen mit diesen Gefährten problemlos gemeinsame Ausflüge an den gewünschten Zielort. Bei der Anschaffung muss allerdings der deutlich erhöhte Platzbedarf bedacht werden. Die ausladenden Maße machen das Vehikel zudem für den Einsatz in Innenbereichen sehr unhandlich. Zweisitzer gehören nicht mehr zu der Kategorie der Krankenfahrstühle, was die Bezuschussung durch Krankenkassen erschwert oder gar ausschließt.

Zulassung und Versicherung – welche Vorschriften gibt es?

Der Gang zur Behörde wegen einer Zulassung ist bei Elektromobilen in der Regel nicht notwendig. Sie gelten im engeren Sinne nicht als Kraftfahrzeuge und sind daher von dieser gesetzlichen Pflicht entbunden. Dementsprechend müssen Besitzer eines Scooters für Senioren auch keinen Führerschein vorweisen oder irgendeine Art Prüfung diesbezüglich ablegen. Etwas differenzierter verhält es sich mit der Betriebserlaubnis. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h sind jederzeit zugelassen. Überschreitet das Vehikel allerdings diese Grenze, muss eine einmalige Prüfung durch TÜV sowie eine Kennzeichnung durch die Zulassungsstelle erfolgen. Solange das Geschwindigkeitslimit nicht 15 km/h übertrifft, entfällt – anders als bei Kraftfahrzeugen – eine regelmäßige Kontrollprüfung durch den TÜV. Eine Pflicht für das Anlegen von Gurten oder Helmen besteht keine, dennoch ist der Gebrauch solcher Schutzmaßnahmen immer ratsam. Weiter Details im Überblick:

Geschwindigkeit max. 6 km/h

– keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben (aber empfehlenswert)

– Personen mit Ausnahmeerlaubnis unter 15 Jahren

– keine Zulassung notwendig

– TÜV bereits im Angebot enthalten

– kein Führerschein nötig

Geschwindigkeit max. 15 km/h

– einmalige TÜV-Prüfung mit Zulassungsvermerk

– regelmäßiger TÜV entfällt

– Haftpflicht notwendig

– Versicherungskennzeichen an der Rückseite

– kein Führerschein nötig

Geschwindigkeit max. 25 km/h

25 Stundenkilometer sind für ein Elektromobil für Senioren schon ein ganz schönes Tempo. Deshalb gelten hier auch einige weitere Voraussetzungen:

-beim Betrieb muß man sowohl körperlich als auch geistig noch sehr fit sein

-diese Mobile benötigen eine Betriebserlaubnis, einen Führerschein und eine Haftpflichtversicherung. Mehr Informationen erhalten Sie hier: Elekromobil Senioren 25 km/h

Rollator oder Elektromobil?

Der Körper bleibt auf ein gewisses Maß an Bewegung angewiesen. Ohne diese büßt das Herz-Kreislauf-System nach und nach an Effektivität ein. Zusätzlich verlieren inaktive Personen an Muskelmasse und Knochensubstanz, was zukünftige Tätigkeiten körperlich noch anstrengender werden lässt. Zweifelsohne nimmt der Scooter für Senioren gebrechlichen Menschen viel Arbeit ab. Allerdings bedeutet dies auch weniger Aktivität in Eigenregie. So angenehm die Erleichterung zunächst auch erscheinen mag, so tückisch können die Folgen sein. Der ohnehin schon beeinträchtigte Bewegungsapparat wird nicht mehr ausreichend gefordert. Dadurch verstärken sich bereits bestehende Probleme zusätzlich. Der erhöhte Bewegungsradius von Elektromobilen garantiert eine größere Unabhängigkeit. Lassen jedoch Aufmerksamkeit und Koordination nach, ist der Einsatz des Leichtfahrzeuges mit erhöhten Risiken verbunden. Ein Rollator scheint als mühsame Alternative zwar weniger attraktiv, fordert aber den körperlichen Einsatz und ist im öffentlichen Straßenverkehr auf dem Gehweg weniger mit Gefahren verbunden. In der Praxis haben beide, der Rollator sowie das Elektromobil, ihre Daseinsberechtigung. Rollatoren gibt es auch in unterschiedlichen Ausführungen. Carbonvarianten sind zum Beispiel stabil und extrem leicht. Spezielle Bereifung mit Federung erlauben auch die Passage von leichten Unebenheiten. Faltmodelle lassen sich platzsparend lagern oder sogar auf Reisen mitnehmen. Mit einer solchen Flexibilität können Elektromobile für Gehbehinderungen aufgrund ihrer Baugröße und des hohen Eigengewichtes von 40 bis zu 300 kg naturgemäß nicht konkurrieren.

Elektromobil

  • gut für tägliche Besorgungen im näheren Umkreis
  • hoher Komfort
  • großer Platzbedarf
  • erhöhte Kosten für Anschaffung und Gebrauch

Rollator

  • für Kurzstrecken
  • im Wohnbereich leicht nutzbar
  • verhindert Muskelabbau
  • allgemein günstig

Was für Kosten entstehen durch Elektromobile?

Neben dem reinen Kaufpreis stehen noch weitere Posten auf der Rechnung. Versicherungsgebühr, Wartungskosten, Pflegemittel und Stromkosten zur Ladung einer Batterie sind ebenfalls zu berücksichtigen. Diese variieren abhängig von der Leistung und Ausführung. Anschaffungskosten der Vehikel belaufen sich ungefähr auf 1000 bis 10.000 €. Eine Haftpflicht veranschlagt nochmals ca. 50 bis 60 € im Jahr.

Krankenkasse und Kostenübernahme

Allgemein besteht eine reale Chance auf ein bezuschusstes Seniorenmobil, sofern eine ärztliche Empfehlung auf Rezept vorhanden ist. Dies gilt primär für Geräte bis 6 km/h, die einer Sonderkategorie von elektronischen Rollstühlen zugeordnet wird. Wichtig für die Kostenübernahme nach § 33 SGB V ist ein Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen. Diese können vom Arzt per Rezept verordnet und über verschiedene Wege finanziell gefördert werden. Voraussetzung ist die ärztliche Bescheinigung einer Gehbehinderung und der damit einhergehenden Notwendigkeit eines Elektromobils. Achtung: Pflegekassen beteiligen sich in der Regel nicht bei der Anschaffung.

Welche Bedingungen müssen für eine Verordnung vorliegen

Eingeschränkte Mobilität ist nicht automatisch eine Garantie für eine erfolgreiche Verordnung auf Rezept. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:

– Einer drohenden Gehbehinderung wird vorgebeugt oder eine bestehende kompensiert.

– Alltägliche Erfüllung der Grundbedürfnisse wäre ohne Elektromobil gefährdet.

– Rollstuhl oder Rollatoren entfallen aus medizinischen oder praktischen Gründen als Alternative.

– Betroffene müssen in der Lage sein, kurze Strecken eigenständig zu laufen.

– Sicherer Abstellraum zum Schutz vor Witterungseinflüssen oder Diebstahl muss gegeben sein.

– Körperliche und geistige Kondition gestatten das sichere Führen des Elektromobils.

In der Praxis läuft es jedoch oft auf eine Teilabwälzung der Kosten auf den Käufer hinaus. Manche Krankenkassen sperren sich gegenüber einer bedingungslosen Übernahme aller Kosten. Genaue Konditionen variieren zwischen den Kassenanbietern, daher ist eine Klärung vorab für die Einschätzung der tatsächlichen Kosten dringend angeraten. Nicht jedes verfügbare Modell ist von den gesetzlichen Vorgaben gedeckt. Zum Beispiel sind nur Vehikel mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h darunter zu finden. Wer mehr Reichweite oder Geschwindigkeit bevorzugt, muss an dieser Stelle den Aufpreis auf privater Basis kompensieren. Oftmals bieten Krankenkassen eine Übernahme der Unterhaltungskosten im Rahmen einer Versorgungspauschale an. Darin sind Wartung und Reparatur über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren eingeschlossen. Allerdings gilt das Seniorenmobil in dem Fall als Leihgerät und verweilt in dem rechtlichen Besitz der Kassen.

Wie verläuft der Antrag eines Elektromobils für Senioren?

1. Ärztlich bescheinigte Notwendigkeit vorlegen

Wie bereits erwähnt, ist eine Verordnung von dem Arzt Grundvoraussetzung und der erste Schritt für das Vorhaben. Wissenswert: Derartige Verordnungen überschneiden sich nicht mit dem ärztlich limitierten Quartalsbudget für Arzneimittel.

2. Leistungserbringer einbeziehen

Krankenkassen arbeiten allgemein mit etablierten Sanitätshäusern zusammen. Der Anbieter des Elektromobils als Leistungserbringer ist hier der Ansprechpartner. Neben einer Beratung vor Ort stellt dieser einen Kostenvoranschlag und übermittelt diesen mitsamt der Bescheinigung an die Krankenkasse.

3. Rückmeldung abwarten

Verläuft alles nach Vorschrift, prüft und bewilligt die Krankenkasse den Antrag. Gegebenenfalls führt diese nochmals eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse durch. Im Falle einer Ablehnung haben Antragsteller ein Anrecht auf Widerspruch.